gestützt auf § 83 Abs. 2 der Kantonsverfassung², nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst:
Die Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz vom 17. Oktober 2014³ wird genehmigt.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten der Verfassung zusammen mit dem Text der Verfassung in die Gesetzesammlung aufgenommen.