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211.210•Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
211.210Konkordat16.02.2005
211.210
(Vom 16. Februar 2005)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf §§ 40 Bst. h und 42 der Kantonsverfassung,² nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht bei.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.
Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.³
¹ GS 21-8. ² SRSZ 100.000. ³ 1. Juli 2005 (Abl 2005 1674.
SRSZ 1.1.2015
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