Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen | Omnilex
312.320•Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen ¹
(Vom 15. September 2010)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,² auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der geänderten Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten³ in die Gesetzsammlung aufgenommen.
¹ GS 22-117.
² SRSZ 100.000.
³ Am 1. Januar 2011 (Abl 2010 2779) in Kraft getreten.