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315.110•Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
315.110Konkordat28.02.1974
315.110
(Vom 28. Februar 1974)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,²
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz³ bei.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlasse, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal,⁴ aufgehoben.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.
Er wird zusammen mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten⁵ in die Gesetzsammlung aufgenommen.
¹ GS 16-382. ² GS 3-161. ³ GS 16-383. ⁴ GS 15-624. ⁵ 1. Oktober 1975 (GS 16-382).
SRSZ 1.1.2015
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