Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)¹
(Vom 20. September 2006)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom 23. Oktober 1898,² auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 20. Dezember 2002³ im Teilbereich C (stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich) bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten⁴ in die Gesetzsammlung aufgenommen.
¹ GS 21-87.
² SRSZ 100.000.
³ GS 21-56 (SRSZ 380.311.1).
⁴ In Kraft getreten am 1. Januar 2007 (Abl 2006 2047).