Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Konzessionsübertragung für die Nutzung der Wasserkraft an der Muota in Hinteribach von der Spinnerei Ibach an das Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz | Omnilex
452.320•Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Konzessionsübertragung für die Nutzung der Wasserkraft an der Muota in Hinteribach von der Spinnerei Ibach an das Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Konzessionsübertragung für die Nutzung der Wasserkraft an der Muota in Hinteribach von der Spinnerei Ibach an das Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz
auf das Gesuch des Bezirksrats Schwyz vom 21. April 2005 um Genehmigung der von der Bezirksgemeinde Schwyz am 17. April 2005 beschlossenen Konzessionsübertragung der Nutzung der Wasserkraft an der Muota in Hinteribach und nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst:
I.
Die Übertragung der Konzession zur Nutzung der Wasserkraft an der Muota in Hinteribach,² vom Kantonsrat genehmigt am 19. Januar 1950, von der Spinnerei Ibach an das Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz wird genehmigt.
II.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen.