Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Ergänzung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz AG zur Ausnützung der Wasserkräfte der Muota | Omnilex
452.430•Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Ergänzung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz AG zur Ausnützung der Wasserkräfte der Muota
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Ergänzung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz AG zur Ausnützung der Wasserkräfte der Muota
auf das Gesuch des Bezirksrates Schwyz vom 16. November 1961 um die Genehmigung der von der Bezirksgemeinde Schwyz am 7. Mai 1961 beschlossenen Ergänzung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz AG zur Ausnützung der Wasserkräfte der Muota, auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
I.
Die vorliegende Ergänzung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz AG wird genehmigt.
II.
Die Bedingungen des Kantonsratsbeschlusses vom 13. März 1952 über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz AG zur Ausnützung der Wasserkräfte an der Muota gelten sinngemäss auch für diese Genehmigung.
III.
Der Konzessionärin wird die Enteignungsbefugnis nach den Vorschriften des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung erteilt.