Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau an die Camenzind + Co. AG, Spinnerei, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau | Omnilex
452.650•Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau an die Camenzind + Co. AG, Spinnerei, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau an die Camenzind + Co. AG, Spinnerei, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau
auf das Gesuch des Bezirksrates Gersau um Genehmigung der von der Bezirksgemeinde Gersau am 11. März 2007 erteilten Wasserrechtsverleihung an die Camenzind + Co. AG, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches, in der Gefällsstufe zwischen der Entnahmestelle auf Kote 610 m ü. M. und der Rückgabestelle in den mittleren Dorfbach auf Kote 485 m ü. M. in Gersau, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst:
I.
Die vorliegende Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau wird mit dem in Ziff. II aufgeführten Vorbehalt genehmigt.
II.
Vorbehalten bleibt bei Art. 5:
Der jährliche Wasserzins richtet sich nach § 39 kant. WRG.
III.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und zusammen mit der Konzession in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 21-133.
2 Inkraftsetzung mit Genehmigung per 27. Juni 2007.