gestützt auf die §§ 40 und 42 der Kantonsverfassung,² nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordates,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH) bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten³ in die Gesetzsammlung aufgenommen.
¹ Abl 2004 2013.
² SRSZ 100.000.
³ Am 13. Januar 2005 in Kraft getreten (Abl 2005 147).