gestützt auf § 49 Abs. 1 Bst. c der Kantonsverfassung (KV), nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt dem gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019 bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäss §§ 34 oder 35 KV. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.²