Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen | Omnilex
574.400•Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen ¹
(Vom 14. Dezember 2022)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 49 Abs. 1 Bst. c der Kantonsverfassung², nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014 bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er ist befugt, den Anhang der Vereinbarung an die aktuellen Datengrundlagen anzupassen.
Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäß §§ 34 oder 35 der Kantonsverfassung. Er wird mit der interkantonalen Vereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten³ in die Gesetzsammlung aufgenommen.