gestützt auf die §§ 42 und 40 Bst. e der Kantonsverfassung,² nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der geänderten Vereinbarung,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen bei, wie sie von der Gesundheitsdirektorenkonferenz am 19. Mai 2005 sowie von der Erziehungsdirektorenkonferenz am 16. Juni 2005 beschlossen wurde.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.³