624.510•Gesetz über den Erwerb der Maturität auf dem zweiten Bildungsweg
624.510Gesetz25.06.1992
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Gesetz über den Erwerb der Maturität auf dem zweiten Bildungsweg ¹
(Vom 25. Juni 1992)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz beschliesst:
Der Kanton Schwyz fördert den Erwerb der Maturität auf dem zweiten Bildungsweg, indem er Kantonseinwohnern den Besuch von geeigneten Kursen erleichtert.
Der Regierungsrat ist befugt, mit anderen Kantonen und öffentlichen oder privaten Institutionen Vereinbarungen abzuschliessen.
¹ Dieses Gesetz unterliegt dem Referendum gemäss §§ 34 oder 35 der Kantonsverfassung.
² Es wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
³ Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. ³
¹ Dieses Gesetz wurde als dem fakultativen Referendum unterstehende Verordnung erlassen: GS 18-226 mit Änderungen vom 17. Dezember 2013 (RRB Anpassung an neue Kantonsverfassung, GS 23-97).
² Abs. 1 und 2 in der Fassung vom 17. Dezember 2013.
³ 1. September 1992 (Abl 1992 1042); Änderungen vom 17. Dezember 2013 am 1. Januar 2014 (Abl 2013 2974) in Kraft getreten.
SRSZ 1.1.2015