Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (IFHV) ab 2005
(Vom 18. Mai 2004)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf die §§ 42 und 40 Buchstabe e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung bei, wie sie von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 12. Juni 2003 beschlossen wurde.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.