gestützt auf § 49 Abs. 1 Bst. c der Kantonsverfassung², nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Vereinbarung über die OST – Ostschweizer Fachhochschule vom 15. Februar 2019 bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäß § 34 und § 35 der Kantonsverfassung. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.