Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich
(Vom 26. Juni 2014)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 49 der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vom 20. Juni 2013² bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 35 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.³