Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) und über den Austritt aus der bisherigen Vereinbarung | Omnilex
632.110•Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) und über den Austritt aus der bisherigen Vereinbarung
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) und über den Austritt aus der bisherigen Vereinbarung
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) und über den Austritt aus der bisherigen Vereinbarung ¹
(Vom 27. Mai 2020)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 49 Abs. 1 Bst. c der Kantonsverfassung², nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) vom 27. Juni 2019 bei.
Der Kanton Schwyz erklärt rückwirkend per 31. Dezember 2019 den Austritt aus der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 1997. Der Austritt erfolgt mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Interkantonalen Universitätsvereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (IUV) vom 27. Juni 2019.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäß § 34 und § 35 der Kantonsverfassung. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.³