Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte | Omnilex
783.110•Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte¹
(Vom 15. Dezember 1953)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
auf den Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
§ 1
Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte gemäß den Beschlüssen der Gründungsversammlung vom 15. Oktober 1951 bei.
§ 2
Dieser Beschluss wird mitsamt dem Text des Konkordates veröffentlicht und dem fakultativen Referendum nach § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.