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Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden einerseits und der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees anderseits über die finanzielle Wiederaufrichtung dieser Unternehmung auf Grund des Bundesgesetzes über die Hilfeleistung an private Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen vom 6. April 1939 | Omnilex