nach Einsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom 2. November 2020² und der Justizkommission vom 18. Mai 2021³,
beschliesst:
I.
Der Beschäftigungsumfang der Stellen für voll- und teilamtliche Mitglieder des Verwaltungsgerichts wird auf insgesamt 1100 Stellenprozente festgesetzt.
II.
Die Zahl der Ersatzmitglieder wird auf zwölf festgesetzt.
III.
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig wird der Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 1997 aufgehoben.