Die Stadt Winterthur wird in folgende Betreibungskreise eingeteilt:
Betreibungskreis Winterthur-Stadt, umfassend die Stadtkreise Winterthur-Stadt, Mattenbach, Töss und Seen,
Betreibungskreis Oberwinterthur, umfassend den Stadtkreis Oberwinterthur,
Betreibungskreis Winterthur-Wülflingen, umfassend die Stadtkreise Wülflingen und Veltheim.
II.
Der Beschluss des Regierungsrates über die Einteilung der Stadt Winterthur in Betreibungskreise vom 1. Dezember 1921² und der Beschluss des Regierungsrates über die Neufestlegung der Grenzen der Betreibungskreise Winterthur I (Winterthur-Altstadt), II (Oberwinterthur) und III (Seen) vom 15. Dezember 1960³ werden aufgehoben.
III.
Die Neueinteilung der Stadtammannamts- und Betreibungskreise Winterthur tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.
IV.
Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
1.7.06 - 53
¹ OS 61, 137: Begründung siehe ABl 2006, 421.
² LS 212.121.
³ LS 212.122.