413.228•Reglement über das schweizerisch-italienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich
413.228Reglement01.12.1988
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(vom 21. Juni 1988)¹
³ An der Kantonsschule Freudenberg in Zürich besteht eine Abteilung «Liceo artistico» (Kunstgymnasium), die vom Kanton Zürich geführt wird. Der italienische Staat beteiligt sich durch Entsendung von Lehrern und Zuteilung von Schulmaterial sowie im Rahmen der Budgetmöglichkeiten durch Weiterbildungskurse für die am Liceo tätigen Lehrkräfte oder durch finanzielle Beiträge an schuleigene Initiativen mit gleicher Zielsetzung.
⁵ Das Liceo artistico führt in einem fünfjährigen zweisprachigen und bikulturellen Ausbildungsgang zum schweizerisch anerkannten Maturitätsabschluss des musischen Profils, welcher als Diplom einer italienischen fünfjährigen Maturità artistica anerkannt wird und zur Fortsetzung der Studien in Italien berechtigt. Der Maturitätsabschluss gibt Zugang zu sämtlichen Schweizer und italienischen Hochschulen und zu den italienischen Kunstakademien sowie auch zu den andern italienischen Schulen des tertiären Bildungsganges.
³ Für Bewerber, die italienische Schulen durchlaufen haben, wird die «Licenza di scuola media» vorausgesetzt. Für den Eintritt in die 1. Klasse setzt der Erziehungsrat die obere Altersgrenze fest.
Für den Eintritt in die 1. Klasse ist eine Aufnahmeprüfung zu bestehen, die in der Regel derjenigen an den übrigen Zürcher Mittelschulen desselben Typus entspricht. Es findet zusätzlich eine Eignungsprüfung im gestalterischen Bereich statt.
Der Erziehungsrat erlässt ein Aufnahme-, ein Promotions- und ein Maturitätsprüfungsreglement.
Es gilt die Schulordnung der Kantonsschulen.
⁵ Der Erziehungsrat erlässt den Lehrplan im Einvernehmen mit den italienischen Behörden. Er richtet sich einerseits nach den Anforderungen des musischen Maturitätsprofils, andererseits nach den Anforderungen einer umfassenden Kunsterziehung im gestalterischen Bereich.
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⁵ Die mathematisch-naturwissenschaftlichen und die sprachlichen Fächer (ausgenommen Italienisch) werden in der Regel von Schweizer Mittelschullehrern erteilt. Bildnerisches Gestalten, Italienisch und Geschichte werden durch italienische und Schweizer Lehrer erteilt. Die italienischen Lehrer werden vom Erziehungsrat nach Rücksprache mit der Schulleitung bestätigt.
Unterrichtssprachen am Liceo artistico sind Deutsch und Italienisch. Jeder Lehrer kann sich in der Sprache, in der er nicht unterrichtet, verständigen.
Das Schuljahr umfasst 39 Schulwochen. Zur Vertiefung des Kunstunterrichtes können Exkursionen, Arbeitswochen und Studienaufenthalte im Ausland stattfinden. Diese können von der Schulleitung auch während der Ferienzeit angesetzt und obligatorisch erklärt werden.
Für Schüler mit ungenügenden Kenntnissen in der ersten und zweiten Fremdsprache sind besondere Förderungsmassnahmen vorgesehen.
Fächerübergreifender Unterricht und Projekte dienen der besseren Erreichung des Lehrzieles. Die Lehrer sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Wo nötig trifft der Schulleiter die erforderlichen Anordnungen.
⁵ Die Organe des Liceo artistico sind:
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Die Aufsichtskommission des Liceo artistico ist eine Subkommission der Aufsichtskommission der Kantonsschule Freudenberg. Für spezifische Belange ihrer Schule richtet sie ihre Anträge direkt an den Erziehungsrat. Anträge, die allgemeine Belange betreffen, gehen zuerst an die Aufsichtskommission der Kantonsschule Freudenberg.
Die Aufsichtskommission des Liceo artistico besteht aus zehn Mitgliedern und setzt sich zusammen aus
Präsident der Aufsichtskommission des Liceo artistico ist von Amtes wegen der Präsident der Aufsichtskommission der Kantonsschule Freudenberg.
Zur Behandlung besonderer Geschäfte kann die Aufsichtskommission des Liceo artistico Fachleute beziehen und Kommissionen bilden.
Die Aufsichtskommission des Liceo artistico versammelt sich auf schriftliche Einladung des Vorsitzenden, so oft es die Geschäfte erfordern, oder auf schriftliches Begehren von mindestens einem Drittel der Mitglieder.
Im besonderen kommen der Aufsichtskommission des Liceo artistico die folgenden Aufgaben zu:
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f) Sie erledigt Rekurse gegen Entscheide der Schulleitung und des Lehrerkonvents.
Für Sitzungen, Teilnahme an Prüfungen und Unterrichtsbesuche werden die Mitglieder entschädigt.
Der Schulleiter des Liceo artistico ist dem Rektor der Kantonsschule Freudenberg unterstellt. Er leitet die Schule in ihren spezifischen Belangen in selbständiger Verantwortung.
Der Schulleiter wird vom Regierungsrat auf Antrag des Erziehungsrates gewählt.
Der Schulleitung steht ein eigenes zweisprachiges Sekretariat zur Verfügung.
Alle am Liceo artistico tätigen Lehrkräfte bilden den Lehrerkonvent. Der Rektor der Kantonsschule Freudenberg kann den Sitzungen des Konvents beiwohnen. Der Lehrerkonvent berät die Schulleitung, behandelt Probleme des Unterrichts, der Schülerschaft und der Lehrerschaft und stellt der Aufsichtskommission des Liceo artistico Anträge. Auf Einladung der Aufsichtskommission des Liceo artistico oder der Schulleitung hat er Vorschläge zu prüfen oder Gutachten abzugeben.
Der Konvent des Liceo artistico behandelt spezifische Geschäfte seiner Schule. Zur Behandlung allgemeiner Geschäfte tagt er gemeinsam mit dem Konvent der Kantonsschule Freudenberg.
Der Schulleiter führt den Vorsitz. Der Lehrerkonvent gibt sich – soweit erforderlich – ein Geschäftsreglement. Zur Behandlung wichtiger Geschäfte kann er Kommissionen bestellen.
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Die Organisation der Schülerschaft wird durch die Schulordnung geregelt.
Dieses Reglement tritt sofort nach der Genehmigung² durch den Regierungsrat in Kraft.
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