413.251.4•Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich
413.251.4Reglement20.08.2007
413.251.4
(vom 29. Juni 2007)¹
Der Bildungsrat,
nach Einsichtnahme in den Antrag der Bildungsdirektion vom 29. Juni 2007,
beschliesst:
⁸ Diese Bestimmungen gelten für die Promotion am Ende einer Geltungsbereich Zeugnisperiode.
¹ Massgeblich für die Promotion sind die Promotionsfächer gemäss Anhang, sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet wurden.
² Für die Promotion zählt jedes Promotionsfach einfach.
Die Noten für weitere Fächer gemäss Lehrplan sind für den Entscheid über die Promotion nicht massgeblich, werden aber im Zeugnis aufgeführt.
⁶ ¹ Mit Ausnahme der letzten beiden Semester wird den Schülerinnen und Schülern für jedes Semester der Ausbildung ein Zeugnis über ihre Leistungen ausgestellt.
² Für die letzten beiden Semester vor den Prüfungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis wird ein Jahreszeugnis ausgestellt. Im Sinne einer Standortbestimmung wird den Schülerinnen und Schülern auf Ende des Kalenderjahrs eine Zwischenbeurteilung ihrer Leistungen in ganzen und halben Noten mitgeteilt.
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Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement
Noten
Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit ganzen und halben Noten bewertet. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.
Leistungsbeurteilung
¹ Bei der Beurteilung der Leistungen ist neben den schriftlichen und praktischen Arbeiten auch die mündliche Leistung angemessen zu berücksichtigen.
² Die Lehrperson informiert die Klasse rechtzeitig über die Art der Leistungsbeurteilung.
D. Promotionsentscheide
Entscheid
⁹ Der Klassenkonvent entscheidet jeweils am Ende einer Zeugnisperiode, letztmals am Ende des 4. Semesters, über die Promotion.
Bedingungen
Die Bedingungen für die Promotion sind erfüllt, wenn in allen Promotionsfächern, die in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet werden,⁸
a. die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und
b. nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden.
Provisorische Promotion und Nichtpromotion
⁸ ¹ Schülerinnen und Schüler werden am Ende einer Zeugnisperiode provisorisch promoviert oder nicht promoviert, wenn sie die Bedingungen für die Promotion nach § 8 nicht erfüllen.
² Sie werden nicht promoviert, wenn sie bereits einmal provisorisch promoviert wurden.
Letzte Promotionstermine
⁷ Eine provisorische Promotion kann letztmals Ende des 3. Semesters, eine Nichtpromotion am Ende des 4. Semesters ausgesprochen werden.
Repetition
¹ Wer erstmals nicht promoviert wird, wird zu einer Repetition in der nächsttieferen Klassenstufe zugelassen.
² Während der ganzen Fachmittelschulzeit kann nur einmal repetiert werden. Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Klasse freiwillig wiederholt.
³ Eine Wiederholung im Anschluss an eine nicht bestandene Abschlussprüfung zur Erlangung eines Fachmittelschulausweises oder nach einem Wechsel des gewählten Berufsfeldes zählt nicht als Repetition im Sinne von Abs. 2.⁹
Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement 413.251.4
In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zugunsten des Schülerin oder des Schülers von §§ 8–12 dieser Promotionsbestimmungen abweichen. Besondere Fälle
Dieses Reglement tritt auf Schuljahresbeginn 2007/2008 (20. August 2007) in Kraft. Inkraftertreten
Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung im Schuljahr 2005/06 und 2006/07 begonnen haben und diese 2008 bzw. 2009 beenden, gilt weiterhin das Reglement für die Diplommittelschulen des Kantons Zürich vom 9. Januar 1979. Übergangsbestimmung
Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung vor dem Schuljahr 2023/2024 begonnen haben, richten sich die Promotionsfächer gemäss § 2 nach dem Anhang in der Fassung vom 22. August 2011.
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7 Fassung gemäss Berichtigung vom 21. Februar 2022 (OS 77, 137). In Kraft seit 16. Juni 2020.
8 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 14. März 2022 (OS 77, 277; ABl 2022-03-25). In Kraft seit 1. August 2022.
9 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6. März 2023 (OS 78, 155; ABl 2023-03-10). In Kraft seit 1. August 2023.
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Anhang zum Promotionsreglement FMS (Promotionsfächer je Profil)⁹
| Pädagogik | Kommunikation und Information | Gesundheit und Naturwissenschaften |
|---|---|---|
| Sprachen | Sprachen | Sprachen |
| Deutsch | Deutsch | Deutsch |
| Französisch | Französisch | Französisch |
| Englisch | Englisch | Englisch |
| Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik | Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik | Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik |
| Mathematik | Mathematik | Mathematik |
| Biologie | Biologie | Biologie |
| Chemie | Chemie | Chemie |
| Physik | Physik | Physik |
| Informatik | Informatik | Informations- und Kommunikationstechnologien |
| Informations- und Kommunikationstechnologien | Informations- und Kommunikationstechnologien | |
| Geistes- und Sozialwissenschaften | Geistes- und Sozialwissenschaften | Geistes- und Sozialwissenschaften |
| Geschichte | Geschichte | Geschichte |
| Geografie | Geografie | Geografie |
| Staats-, Wirtschafts- und Rechtskunde | Staats-, Wirtschafts- und Rechtskunde | Staats-, Wirtschafts- und Rechtskunde |
| Praxis Psychologie und Kommunikation | Praxis Psychologie und Kommunikation | Praxis Psychologie und Kommunikation |
| Musische Fächer | Musische Fächer | Musische Fächer |
| Bildnerisches Gestalten | Bildnerisches Gestalten | Bildnerisches Gestalten |
| Musik | Musik | Musik |
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Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement
| Pädagogik | Kommunikation und Information | Gesundheit und Naturwissenschaften |
|---|---|---|
| Berufsfeldbezogene Fächer | Berufsfeldbezogene Fächer | Berufsfeldbezogene Fächer |
| Profilspezifisches Integrationsfach: | Profilspezifisches Integrationsfach: | Profilspezifisches Integrationsfach: |
| – Pädagogik | – Medien und Kommunikation | – Bewegung und Gesundheit |
| – Medien und Kommunikation | – Interkulturelle Kommunikation | Integriertes Projekt Nachhaltigkeit |
| – Rhetorik und Auftrittskompetenz | – Rhetorik und Auftrittskompetenz | Biologie |
| Integriertes musisches oder sozialwissenschaftliches Projekt | Französisch | Chemie |
| Bildnerisches Gestalten | Französische Kommunikation² | Physik |
| Musik | Englisch | Informatik |
| Chor¹ | Englische Kommunikation² | Ethik und Kultur |
| Bildnerisches Gestalten oder Musik | Medien und Gestaltung | Vorbereitung Fachmaturitätspraktikum, Studienvorbereitung |
| Biologie | Integriertes musisches oder sozialwissenschaftliches Projekt | |
| Integriertes Projekt Kommunikation und Information | ||
| Journalistisches Schreiben | ||
| Vorbereitung Fachmaturitätspraktikum, Studienvorbereitung |
¹ Anrechnung der Note zu einem Drittel im Fach Musik ² Anrechnung der Note zu einem Viertel in das entsprechende Sprachfach
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