414.253.215•Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
414.253.215Erlass01.01.2014
414.253.215
(vom 26. September 2013)¹,²
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008³,
beschliesst:
¹ Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie des Departements Gesundheit.
² Der Masterstudiengang wird in Kooperation mit nachfolgenden Partnerhochschulen durchgeführt:⁷
⁵ Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zum Zulassungsverfahren, zu den Modulen, zu den zu erreichenden Credits sowie zur Masterarbeit, werden in einem Anhang und in «Teaching and Examination Regulations» inklusive deren Ausführungsbestimmungen geregelt. Die «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen werden von den Kooperationspartnern gemeinsam erlassen und gelten für sämtliche Studierenden im Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie.
Gegenstand
Anhang und «Teaching and Examination Regulations»
1.1.23-119
414.253.215
Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW
Studienform und Studiendauer
¹ Der Europäische Masterstudiengang in Ergotherapie wird als Teilzeitstudium angeboten.
² Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits. Die Regelstudiendauer beträgt vier Semester.
Anrechnung von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Allgemeine Voraussetzungen
² Bewerberinnen und Bewerber gemäss Abs. 1 lit. b und solche, die einen Abschluss in Ergotherapie besitzen, der die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 lit. a nicht erfüllt, werden anhand schriftlich eingereichter Dokumente nach den Kriterien und dem Verfahren gemäß den «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen geprüft. Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber
⁵ Die Zulassung von Personen mit einem ausländischen Abschluss, der die Anforderungen gemäß § 5 erfüllt, wird einzeln durch die Studiengangleitung geprüft. Die Kriterien und das Verfahren für die Prüfung schriftlich eingereichter Dokumente werden in den «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen geregelt. Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung.
Sprachkenntnisse
⁵ Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse gemäß den Anforderungen in den «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen erfüllen oder einen der dort genannten Englischtests bestehen.
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Die zu besuchenden Module für den Masterstudiengang werden im Anhang geregelt. Jedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen.
Module und Leistungsnachweise
a.⁴ ¹ Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn die «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen und die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsehen.
Nachbesserung
² Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit «bestanden» bewertet.
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
Wiederholung
Der Bezug von Expertinnen und Experten bei Nachprüfungen wird in den «Teaching and Examination Regulations» festgelegt.
Expertinnen und Experten
Abschluss
⁸ Der Europäische Masterstudiengang wird mit dem Titel «Europäischer Master of Science ZHAW in Ergotherapie» abgeschlossen.
Titel
Beim Abschluss des Studiums wird keine Abschlussnote bestimmt. Eine ECTS-Einstufungstabelle gemäß § 57 RPO³ wird nicht erstellt. Als Abschlussbewertung wird im Diplomzeugnis das Prädikat «bestanden» ausgewiesen.
Abschluss-prädikat
¹ OS 68.440: Begründung siehe ABI 2013-10-11. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 1. Oktober 2013. ² Inkrafttreten: 1. Januar 2014. ³ LS 414.252.3.
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Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW
4 Eingefügt durch B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; AB1 2017-10-27). In Kraft seit 1. Januar 2018.
5 Fassung gemäss B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; AB1 2017-10-27). In Kraft seit 1. Januar 2018.
6 Aufgehoben durch B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; AB1 2017-10-27). In Kraft seit 1. Januar 2018.
7 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 428; AB1 2022-08-19). In Kraft seit 1. Oktober 2022.
8 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 428; AB1 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.
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zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
1.1.23 - 119
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