551.63•Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
551.63Erlass01.01.2022
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(vom 11. Juni 2021)¹,²
Der Institutsrat,
gestützt auf § 6 Abs. 2 lit. d der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich vom 14. September 2018 (Vereinbarung FOR)³,
beschliesst:
Die Gebührenordnung regelt die Gebührenerhebung für Dienstleistungen des Forensischen Instituts Zürich (FOR) zugunsten der Stammkorps sowie der anderen öffentlichen und privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach marktüblichen Kriterien und berücksichtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Sie orientiert sich an kantonalen Verordnungen für vergleichbare Organisationseinheiten und den branchenüblichen Ansätzen von privaten Gutachterstellen. Vorbehalten bleiben die von Gesetzes wegen anwendbaren Gebührentarife.
¹ Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 1 und 2 Vereinbarung FOR kostendeckend.
² Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen ausserhalb des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 3 und 4 Vereinbarung FOR mindestens kostendeckend.
³ Für standardisierte Leistungen werden Gebühren gemäss Anhang erhoben. Aufträge, die vom üblichen Umfang in bedeutendem Mass abweichen, werden nach Zeitaufwand verrechnet.
⁴ Die Gebührenfestsetzung für die übrigen Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand gemäss Ansätzen im Anhang.
⁵ Verbrauchsmaterial, Aufwendungen für die Entsorgung von sichergestellten Materialien und Transportkosten werden kostendeckend verrechnet.
⁶ Der Institutsrat überprüft die Höhe der Gebühren regelmässig. Er teilt Anpassungen den betroffenen Behörden rechtzeitig mit.
Gegenstand Allgemeine Vorgaben Gebührenfestsetzung
551.63
Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
Rechnungstellung
Erbrachte Leistungen werden spätestens 30 Tage nach der letzten Tätigkeit in Rechnung gestellt. Zugunsten der Stammkorps werden sie quartalsweise verrechnet.
Verantwortlichkeiten
Die zuständige Fachbereichsleitung bzw. bei Gutachtertätigkeit die ernannte sachverständige Person ist für die korrekte Leistungserfassung, Gebührenfestsetzung und Rechnungstellung verantwortlich.
1 OS 76, 417; AB1 2021-06-18. 2 Inkrafttreten: 1. Januar 2022. 3 LS 551.60. 4 Fassung gemäss B vom 26. November 2024 (OS 80, 203; AB1 2025-05-23). In Kraft seit 1. Januar 2026.
Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich 551.63
Stundenansätze
Fachspezialistin oder Fachspezialist (FS) Fr. 185 Expertin oder Experte (Exp) Fr. 220 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Sekretariat Fr. 130
Pauschalen Spurensicherung, Ausrücken, Instruktion Tagespauschale Fachspezialistin oder Fachspezialist Fr. 1400 Tagespauschale Expertin oder Experte Fr. 1800
Pauschalen Betäubungsmittel-Spurensicherung Fingernagelschmutz/Haarprobe, pro Person Fr. 100 Saug-Asservat nach Zeitaufwand (FS)
Pauschalen Zürcher Entschärfungsdienst Vorsorgliche Durchsuchung (Private) nach Zeitaufwand (FS) Vorgezogene Entsorgungsgebühren Explosivstoffe und Pyrotechnika Fr. 35/kg
Pauschalen Fotografie/3D Fotos/Fotodokumentation und sonstige Aufträge nach Zeitaufwand (FS) Scannen Objekt, Grundgebühr Fr. 600 Scannen Tat-/Unfallort, Grundgebühr Fr. 1200 Visualisierung von eingescannten Tatorten (Virtual Reality), Grundgebühr Fr. 1400 Virtuelle Tatortbegehung (Augenschein) nach Zeitaufwand (FS) Täterhöhenrekonstruktion nach Zeitaufwand (Exp)
Pauschalen Erkennungsdienst, Ausweisprüfung und Gesichtsvergleich Erkennungsdienstliche Erfassung (für Visum Private) Fr. 60 Echtheitsprüfung Ausweisdokument Fr. 100 Vorbeurteilung Gesichtsbildvergleich Fr. 550 Interdisziplinäre Vorabsichtung von Videoaufzeichnungen nach Zeitaufwand (FS)
Pauschalen Daktyloskopie (Fingerabdrücke), DNA und Schusswaffen Daktyloskopische Auswertung, einfache Spur, Sichtbarmachung Fr. 370 DNA-Spurenverwaltung (inkl. Bericht) Fr. 370 DNA-Abwaschen ab Munitionsteilen/Schmuck, pro Asservat Fr. 100 Schusswaffen: Aufnahme Spurenmaterial in Zentrale Sammlung Fr. 925 (inkl. Abgleich)
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Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
| Stundenansätze | |
|---|---|
| Pauschalen Unfalluntersuchung | |
| Glühlampen, pro Asservat (exkl. Labor) | Fr. 500 |
| Aufzeichnungsgeräte, pro Gerät | Fr. 370 |
| Reifen/Räder, pro Asservat | Fr. 1100 |
| Sicherheitsgurten, pro Asservat | Fr. 740 |
| Laserpointer, METAS-Untersuchung inkl. FOR-Bericht | Fr. 800 |
| Auslesung digitale Spuren aus Fahrzeug | Fr. 550 |
| Pauschalen Analytik und Betäubungsmitteluntersuchung | |
| Gehaltsbestimmung Heroin/Kokain, pro Asservat | Fr. 400 |
| Gehaltsbestimmung übrige Betäubungsmittel, pro Asservat | Fr. 530 |
| Qualitative Untersuchung Cannabis, 1 bis 4 Asservate | Fr. 400 |
| Qualitative Untersuchung Cannabis, mehr als 4 Asservate | nach Zeitaufwand (FS) |
| Schmauch-Analyse (Rasterelektronenmikroskop), Grundgebühr | Fr. 600 |
| Zusätzlich pro Schmauch-Analyse | Fr. 300 |
| Brandschutt Voruntersuchung, bis 3 Asservate | Fr. 400 |
| Brandschuttanalytik komplett, pro Asservat | Fr. 260 |
| Fahrkosten | Stundenansätze |
| Fahrkosten, normale Transporte, pro km | Fr. 1 |
| Fahrkosten, ADR-Transporte, pro km | Fr. 1.30 |
| Zuschlag | |
| Zuschlag für Express-Untersuchung | 50% |
Sämtliche Angaben exkl. MWSt und inkl. Material