631.51•Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes (OV KStA)
631.51Verordnung01.06.2024
631.51
(vom 27. März 2024)¹,²
Der Regierungsrat,
gestützt auf § 106 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (StG)³,
beschliesst:
Das kantonale Steueramt vollzieht die kantonalen und eidgenössischen Steuergesetze.
Auftrag
Das Steueramt ist wie folgt gegliedert:
Gliederung
Das Amt steht unter der Leitung der Chefin oder des Chefs Leitung des Steueramtes.
¹ Die Chefin oder der Chef des Steueramtes und die direktunterstellten Bereichsleitenden gemäss § 2 sowie die Leiterin oder der Leiter des Stabs bilden die Geschäftsleitung des Steueramtes.
Geschäftsleitung
² Die Geschäftsleitung unterstützt die Chefin oder den Chef des Steueramtes bei der Geschäftsführung des Steueramtes.
Das Audit Committee erfüllt überwachende Aufgaben im Risikobereich und der Berichterstattung. Es wird dabei von der internen Revision unterstützt.
Audit Committee
1.7.24 - 125
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Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
Interne Revision
Die interne Revision beaufsichtigt die Aufgabenerfüllung des Steueramtes.
Bereich Unternehmensentwicklung und Gemeinden
a. Digital Services
Die Abteilung Digital Services gewährleistet den fachlichen Betrieb und die Weiterentwicklung der Fachapplikationen des Steueramtes.
b. Gemeinden
Die Abteilung Gemeinden erfüllt folgende Aufgaben:
c. Register
Die Abteilung Register erfüllt folgende Aufgaben:
Bereich Privatpersonen
a. Zürich Nord, Zürich Süd und Zürich City
Die Abteilungen Zürich Nord, Zürich Süd und Zürich City erfüllen folgende Aufgaben:
b. Quellensteuer
Die Abteilung Quellensteuer erfüllt folgende Aufgaben:
a. Vollzug der Bestimmungen über die Quellensteuern mit Ausnahme des Steuerbezugs,
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Die Abteilung Nachlass erfüllt folgende Aufgaben:
Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
Die Abteilung Wertschriften erfüllt folgende Aufgaben:
c. Nachlass
d. Wertschriften
1.7.24 - 125
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Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
Bereich Unternehmen
a. Bau, Dienstleistungen und Konsum
¹ Die Abteilungen Bau, Dienstleistungen und Konsum erfüllen folgende Aufgaben:
² Die Ausarbeitung von Meldungen an die Ausgleichskassen obliegt der Abteilung Bau.
b. Bücherrevision
Die Abteilung Bücherrevision erfüllt folgende Aufgaben:
Bereich Recht und Gesetzgebung
a. Rechtsdienst
Die Abteilung Rechtsdienst erfüllt folgende Aufgaben:
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d. Durchführung von Verständigungsverfahren zur Vermeidung interkantonaler und internationaler Doppelbesteuerung, soweit das Steueramt dafür zuständig ist,
e. Vertretung des Kantons in Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht und Bundesgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, vorbehaltlich §§ 12 lit. h und 17 lit. c,
f. Vertretung des Steueramtes in Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen das Steueramt und Entscheid über Aufsichtsbeschwerden gegen Gemeindesteuerämter,
g. Entscheid über Gesuche um Akteneinsicht und Aktenherausgabe sowie Vorbereitung des Entscheids über die Entbindung vom Amtsgeheimnis,
h. Entscheid über Rekurse betreffend Ausstellung von Steuerausweisen,
Koordination oder Durchführung der dem Steueramt aufgrund des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen⁵ obliegenden Aufgaben.
Die Abteilung Spezialdienst erfüllt folgende Aufgaben:
a. Untersuchung und Entscheid in Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer,
b. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Nachsteuern und der Steuerhinterziehung,
c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Nachsteuern und der Steuerhinterziehung,
d. Einreichung von Strafanzeigen an die Strafunterschungsbehörden in Fällen von Steuerbetrug und Veruntreuung von Quellensteuern und Vertretung des Kantons vor Strafunterschungsbehörden und Gerichten.
Die Abteilung Bezugsdienst erfüllt folgende Aufgaben:
a. Vertretung des Kantons in zugewiesenen Inkassoverfahren,
b. Durchführung von Sicherungsmassnahmen und Arrestverfahren für die vom Kanton bezogenen Steuern,
c. Festsetzung von Bussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten gemäß § 234 StG,
b. Spezialdienst
c. Bezugsdienst
1.7.24 - 125
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Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
Bereich Ressourcen a. Rechnungswesen und Controlling
Die Abteilung Rechnungswesen und Controlling nimmt die Steuerteilung für die vom Kanton bezogenen Steuern vor.
b. Steuerbezug
Die Abteilung Steuerbezug erfüllt folgende Aufgaben:
c. Services
Die Abteilung Services stellt Wohnsitzbestätigungen aus.
Weitere Aufgaben und Organisation
Weitere Aufgaben und die Organisation der Bereiche und Organisationseinheiten des Steueramtes regelt das Organisationsreglement des Steueramtes.
Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes 631.51
Die Finanzdirektion kann Aufgaben und Befugnisse der einzelnen Organisationseinheiten des Steueramtes näher umschreiben und ihnen besondere Aufgaben oder neue Geschäfte zuweisen.
1.7.24 - 125
1 OS 79, 177; Begründung siehe ABl 2024-04-12. 2 Inkrafttreten: 1. Juni 2024. 3 LS 631.1. 4 LS 632.1. 5 SR 651.1.
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