701.1
Beschluss des Kantonsrates
über die Teilrevision 2017 des kantonalen Richtplans,
Kapitel 5.3.2, Objekt Nr. 13, und 5.7.2, Objekte
Nrn. 15 und 16
(vom 22. August 2022)
Der Kantonsrat,
nach Einsichtnahme in den Antrag und Bericht des Regierungsrates vom 30. Januar 2019 und den Antrag der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt vom 3. Mai 2022¹,
beschliesst:
I.
Die Teilrevision 2017 des kantonalen Richtplans, Kapitel 5.3.2, Objekt Nr. 13, und Kapitel 5.7.2, Objekte Nrn. 15 und 16, wird festgelegt.
II.
Vom Erläuterungsbericht, Kapitel 5 «Versorgung, Entsorgung» zu den erwähnten Objekten wird Kenntnis genommen.
III.
Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
IV.
Mitteilung an den Regierungsrat.
Im Namen des Kantonsrates
Die Präsidentin: Der Generalsekretär:
Esther Guyer Moritz von Wyss
Der Richtplan wird weder in der Offiziellen Gesetzessammlung (OS) noch in der Loseblattsammlung (LS) veröffentlicht.
Er kann eingesehen werden unter www.richtplan.zh.ch.
25.4.2025 - OS Band 80