nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates und in ein Schreiben des Verwaltungsrates der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich,
beschliesst:
I.
Das Grundkapital der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich wird um 40 Mio. Franken auf 120 Mio. Franken erhöht.
II.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich die sukzessive Erhöhung bis auf 120 Mio. Franken vorzunehmen.
III.
Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
IV.
Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug und an den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich.