BayFluLaermVN•Fluglärmschutzverordnung Nürnberg (FluLärmV N)
BayFluLaermVNFluLärmV NVerordnung01.10.2014
Ausfertigungsdatum: 2014-09-09
Fundstelle: GVBl. 2014 S. 382
Gliederungsnummer: BayRS 96-1-5-B
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl I S. 2550) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
1Für den Verkehrsflughafen Nürnberg wird außerhalb des Flugplatzgeländes ein Lärmschutzbereich nach § 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl I S. 2550) festgesetzt. 2Die Begrenzungen der Schutzzonen des Lärmschutzbereichs bestimmen sich nach den ohne Glättungsverfahren verbundenen Kurvenpunkten gemäß Abs. 2.
Es werden folgende Schutzzonen festgesetzt:
1Die nach Abs. 1 und 2 bestimmten Schutzzonen sind in drei Übersichtskarten im Maßstab 1: 50 000 (in verkleinerter Form als Anlagen 4 bis 6 ) sowie in Detailkarten im Maßstab 1: 5 000 dargestellt. 2Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. 3Sie sind beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg, Innere Cramer-Klett-Straße 6, 90403 Nürnberg, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit archivmäßig gesichert niedergelegt.
1Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in einer der Schutzzonen des § 1 Abs. 2, gilt diese als ganz in dieser Schutzzone gelegen. 2Liegt eine bauliche Anlage sowohl in der Tag-Schutzzone 1 als auch in der Tag-Schutzzone 2, gilt diese als ganz in der Tag-Schutzzone 1 gelegen. 3Liegt eine bauliche Anlage sowohl in der Nacht-Schutzzone als auch in einer der Tag-Schutzzonen, gilt diese als ganz in der Nacht-Schutzzone gelegen.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
München, den 9. September 2014
**Der Bayerische Ministerpräsident**
Horst Seehofer
{
"legislation": {
"slug": "BayFluLaermVN",
"dok_id": "BayFluLaermVN",
"source": "de-bavaria",
"dok_typ": "verordnung",
"inkraft": "2014-10-01",
"human_url": "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFluLaermVN",
"fundstelle": "GVBl. 2014 S. 382",
"xml_zip_url": "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Zip/BayFluLaermVN",
"amtliche_abk": "FluLärmV N",
"gliederungs_nr": "BayRS 96-1-5-B",
"kurzbezeichnung": "Fluglärmschutzverordnung Nürnberg",
"ausfertigung_datum": "2014-09-09"
},
"content": {
"slug": "BayFluLaermVN",
"dok_typ": "verordnung",
"xml_zip_url": "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Zip/BayFluLaermVN"
}
}