Ortsgesetz Nr. 1 der Stadtvertretung der Stadt Bremerhaven über die Änderung des Stadtnamens “Wesermünde” in “Bremerhaven”

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Ortsgesetz Nr. 1 der Stadtvertretung der Stadt Bremerhaven über die Änderung des Stadtnamens “Wesermünde” in “Bremerhaven” Vom 10. März 1947

Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

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Auf Grund einstimmigen Beschlusses der Stadtvertretung vom 7. Februar 1947 wird mit Genehmigung des Senats des Landes Bremen und Zustimmung der Militärregierung das Gesetz über die Änderung des Stadtnamens verkündet.

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§ 1

Das Gebiet der Stadtgemeinde Wesermünde und des Hafengebietes Bremerhaven erhält den Namen: Bremerhaven.

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§ 2

Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 10. März 1947

Die Stadtvertretung der Stadt Bremerhaven.

G. v. Heukelum,

Oberbürgermeister.

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