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bdnog•Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts (BDNOG)
bdnogBDNOGLaw09.07.2001
Ausfertigungsdatum: 2001-07-09
Fundstelle: BGBl I 2001, 1510
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 20.12.2001 I 4013
Beteiligungserklärungen des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes abgegeben worden sind, werden von dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgt.
Die auf den Artikel 4 bis 6, 8 und 25 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
(1) ... Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2002 in Kraft.
(2)
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