Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVRG)

betrvrgBetrVRGLaw23.07.2001

Ausfertigungsdatum: 2001-07-23

Fundstelle: BGBl I 2001, 1852

Art 13 Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Art 14 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl.

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