Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
bjagdg_ndg•Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdGÄndG)
bjagdg_ndgBJagdGÄndGLaw16.03.1961
Ausfertigungsdatum: 1961-03-16
Fundstelle: BGBl I 1961, 221
Entgegen der Vorschrift des Artikels I Nr. 5 vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes über Teile von gemeinschaftlichen Jagdbezirken rechtswirksam abgeschlossene Jagdpachtverträge bleiben bis zu ihrem vertraglichen Ablauf gültig.
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1961 in Kraft.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.