Zweites Gesetz zur Änderung des Diätengesetzes 1968 (DiätenGÄndG 2)

di_teng_ndg_2DiätenGÄndG 2Law02.09.1974

Ausfertigungsdatum: 1974-09-02

Fundstelle: BGBl I 1974, 2151

Art I

§ 1
§ 2

§ 1 gilt auch für die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Bundestag ausgeschiedenen Mitglieder sowie für ihre Hinterbliebenen.

Art II

Art III

Schlußformel

Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.

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