Regelung Nr. 39 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der
Fahrzeuge hinsichtlich der Geschwindigkeitsmeßeinrichtung (des
Geschwindigkeitsmeßgeräts) einschließlich ihres (seines) Einbaues (FzgTeilÜbkRgl 39) | Omnilex
fzgteil_bkrgl_39•Regelung Nr. 39 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der
Fahrzeuge hinsichtlich der Geschwindigkeitsmeßeinrichtung (des
Geschwindigkeitsmeßgeräts) einschließlich ihres (seines) Einbaues (FzgTeilÜbkRgl 39)
Regelung Nr. 39 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der
Fahrzeuge hinsichtlich der Geschwindigkeitsmeßeinrichtung (des
Geschwindigkeitsmeßgeräts) einschließlich ihres (seines) Einbaues (FzgTeilÜbkRgl 39)