Art 1 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz - BGA-NachfG)
Art 2 Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene
§ 1 Eingliederung, Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer
Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert. Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes.