Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes (ModGAufhG)

modgaufhgModGAufhGLaw21.07.2004

Ausfertigungsdatum: 2004-07-21

Fundstelle: BGBl I 2004, 1763, 1774

§ 1
§ 2

Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.

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