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sgb_10_kap3•Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten - (SGB 10/Kap3)
sgb_10_kap3SGB 10/Kap3Law04.11.1982
Ausfertigungsdatum: 1982-11-04
Fundstelle: BGBl I 1982, 1450
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 67 Nr. 4 G v. 21.12.2000 I 1983
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt III
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
...
...
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen am 1. Juli 1983 in Kraft.
(2) - (4)
(5) Die Vorschriften des Artikels I §§ 88 bis 94 gelten auch für bereits bestehende Auftragsverhältnisse und Arbeitsgemeinschaften zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter.
(6) (weggefallen)
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