und anderer Gesetze (VertLastÄndG)
Ausfertigungsdatum: 2002-09-19
Fundstelle: BGBl II 2002, 2482
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Art 7 Rechtsstellung der Beamten, Versorgungsempfänger und anderen Beschäftigten
Der Übertritt kraft Gesetzes der bisher mit der Verteidigungslastenverwaltung befassten Beamten und anderen Beschäftigten in den Dienst des Bundes und die Übernahme der Versorgungsempfänger aus dem Bereich der Verteidigungslastenverwaltung durch den Bund werden ausgeschlossen.
Art 8 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 für die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, am 1. Januar 2005 für die Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen in Kraft.