Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (WZG§4ITABek)

wzg_4itabekWZG§4ITABekLaw30.06.1962

Ausfertigungsdatum: 1962-06-30

Fundstelle: BGBl I 1962, 480

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage Italienische Prüf- und Gewährzeichen

(Fundstelle: BGBl. I 1962, 480)

(Inhalt: nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen)

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