Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des
Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in
Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz auf den
Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin (ZOZÜV)