Verordnung zur Durchführung des Schutzbereichgesetzes Vom 7. August 1962

SchBerGDV HASchBerGDV HAOrdinance07.08.1962

Eingangsformel

Auf Grund von § 31 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (Bundesgesetzblatt I Seite 899) wird verordnet:

Einziger Paragraph

1An die Stelle der Beschwerde nach § 24 Absätze 1 und 2 des Schutzbereichgesetzes tritt der Widerspruch. 2Über den Widerspruch entscheidet die Stelle, die den Festsetzungsbescheid erlassen hat.

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