KathKiOrdenKorpRVerlG HE•Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche Vom 22. Mai 1888
Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche Vom 22. Mai 1888
KathKiOrdenKorpRVerlG HEKathKiOrdenKorpRVerlG HELaw22.05.1888
Eingangsformel
Verkündet am 30. Mai 1888
Einziger Paragraph
Den nachbenannten Niederlassungen der geistlichen Orden und ordensähnlichen Kongregationen der katholischen Kirche, und zwar:
der Niederlassung der Benediktinerinnen zu Fulda,
...
der Niederlassung der Englischen Fräulein zu Fulda,
...
...
den Niederlassungen der Ursulinerinnen zu ... Fritzlar,
werden hierdurch die Korporationsrechte verliehen.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.