GerBekVeröffBG HE•Gesetz über die Bestimmung von Veröffentlichungsblättern für gerichtliche Bekanntmachungen Vom 19. Oktober 1951
Gesetz über die Bestimmung von Veröffentlichungsblättern für gerichtliche Bekanntmachungen Vom 19. Oktober 1951
GerBekVeröffBG HEGerBekVeröffBG HELaw19.10.1951
§ 1
Soweit die Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen in dem für Bekanntmachungen der Gerichte bestimmten Blatte vorgeschrieben ist, trifft der Minister der Justiz die Bestimmung im Verwaltungswege.
(§ 2)
§ 3
Ist die Veröffentlichung in dem für Bekanntmachungen der Gerichte bestimmten Blatte vorgeschrieben und vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in dem Öffentlichen Anzeiger zum Staats-Anzeiger für das Land Hessen erfolgt, so hat dies die gleiche Wirkung wie die Bekanntmachung in einem bisher sonst zuständigen Blatte.
(§ 4)
§ 5
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1952 in Kraft.
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