VwVereinfG RP 4•Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969
Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969
VwVereinfG RP 4VwVereinfG RP 4Law10.01.1969
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Gesetz vom 05.10.1990 (GVBl. S. 289) |
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§§ 1 bis 4 - (aufgehoben)
§ 5
Die Städte Ahrweiler und Bad Neuenahr sowie die Gemeinden Gimmingen, Heimersheim, Kirchdaun und Lohrsdorf werden aufgelöst. Aus dem Gebiet der aufgelösten Städte und Gemeinden wird die neue Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gebildet. Rechtsnachfolger der aufgelösten Städte und Gemeinden ist die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler; sie ist auf ihren Antrag durch Rechtsverordnung der Landesregierung zur großen kreisangehörigen Stadt zu erklären.
§§ 6 bis 137 - (aufgehoben)
§ 138
Dieses Gesetz tritt am 7. Juni 1969 in Kraft.
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