Landesverordnung über die Erklärung der Stadt Ingelheim am Rhein zur großen kreisangehörigen Stadt Vom 27. Oktober 1972

IngelheimGkStV RPIngelheimGkStV RPOrdinance27.10.1972

Eingangsformel

Auf Grund des § 9 Satz 3 des Vierzehnten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 1. März 1972 (GVBl. S. 127, BS 14-14) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Die Stadt Ingelheim am Rhein wird auf ihren Antrag zur großen kreisangehörigen Stadt erklärt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.

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