Gesetz Nr. 963 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände Vom 22. Februar 1973

ZwVerbuaStVtrG SLZwVerbuaStVtrG SLLaw22.02.1973

Artikel 1

Dem am 9. November 1972 in Freisen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 9 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch den Minister des Innern bekannt zu machen.[1]

Fußnoten

[1])

Der Staatsvertrag ist am 1. April 1973 in Kraft getreten; vgl. Bekanntmachung vom 13. April 1973 (Amtsbl. S. 239).

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