Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm | Omnilex
bsvwvbund_10052010_IGII5610430•Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm
Vom 10. Mai 2010
Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes wird folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:
§ 1 Aufhebung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der Schadstoff-Höchstmengenverordnung bei Milch und Rahm (Sahne) vom 16. März 1992 (BAnz. S. 2483) wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 10. Mai 2010
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Norbert Röttgen