bsvwvbund_13122011_KIIII54603022•Förderbekanntmachung zum 6. Energieforschungsprogramm Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung
bsvwvbund_13122011_KIIII54603022Administrative Regulation13.12.2011
Förderbekanntmachung des BMU
zum 6. Energieforschungsprogramm
Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung
1. Zuwendungszweck
Die zukünftige Energieversorgung Deutschlands soll umweltschonend, zuverlässig und bezahlbar sein. Mit dem Energiekonzept und den Beschlüssen der Bundesregierung zur Energiewende sind die Weichen für die Gestaltung des künftigen Energieversorgungssystems gestellt. Bis zum Jahr 2022 steigt Deutschland aus der Kernenergie aus. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts soll die Energieversorgung überwiegend auf erneuerbaren Energien beruhen. Bereits heute leisten die erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung der Bundesrepublik. Dieser Anteil soll sich nach den Plänen der Bundesregierung auf 35 % des Stromverbrauchs und 18 % des Endenergieverbrauchs im Jahr 2020 steigern, 2050 sollen dann 80 % bzw. 60 % erreicht werden. Die Energieeffizienz soll massiv gesteigert, der Energieverbrauch bis 2050 halbiert werden.
Um die Ziele des Energiekonzeptes zu erreichen, bedarf es auch verstärkter Anstrengungen im Bereich der Energieforschung. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Weiterentwicklung von Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien und zur Umgestaltung des Energiesystems im Hinblick auf einen Hauptanteil erneuerbarer Energien zu. Das innerhalb der Bundesregierung für erneuerbare Energien zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) weitet daher seine Forschungsförderung aus und fördert verstärkt Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Windenergie, Photovoltaik, Tiefe Geothermie, Niedertemperatur-Solarthermie, Solarthermische Kraftwerke, Wasserkraft und Meeresenergie sowie zur Integration erneuerbarer Energien und regenerativer Energieversorgungssysteme.
Die Grundlagen der Forschungsförderung des Bundesumweltministeriums werden im 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung dargestellt. Das Bundesumweltministerium verfolgt mit seiner Forschungsförderung die Ziele,
Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen grundsätzlich schnell in die praktische Anwendung überführt werden. Daher wird bei der Vorhabensauswahl besonderer Wert auf Vorhaben gelegt, in denen Hochschulen bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kooperieren (Verbundprojekte).
Zudem können Vorhaben mit einem systemorientierten Ansatz gefördert werden, die über die Entwicklung von Komponenten bzw. Einzeltechnologien hinausgehen. Darunter können auch Vorhaben fallen, die sich nicht allein auf die Technologien der erneuerbaren Energien beschränken, solange die erneuerbaren Energien den Schwerpunkt des Projektes bilden.
Bei besonderer wissenschaftlicher, technischer oder wirtschaftlicher Bedeutung können im Einzelfall auch andere als die nachfolgend genannten Anwendungen und Systemvarianten gefördert werden, sofern diese den Förderzielen des 6. Energieforschungsprogramms in besonderer Weise entsprechen.
Begleitstudien zur sozialen Akzeptanz der Technologieentwicklungen sind bei größeren Forschungsprojekten grundsätzlich förderfähig.
2. Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung sowie der Richtlinien des BMU für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMU entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
3. Gegenstand der Förderung
Die Windenergie kann in Deutschland kurz- und mittelfristig den größten und wirtschaftlichsten Beitrag zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich liefern. Um die Potenziale an Land wie auf See schnell, kostengünstig und umweltverträglich erschließen zu können, sind weitere technische Innovationen und neue Strategien notwendig.
Schwerpunkte der Forschungsförderung stellen die Technologieentwicklung für die Windenergienutzung auf See und an Land sowie der umweltverträgliche Ausbau der Windenergie dar.
Um die spezifischen Kosten zu senken, den Stromertrag zu steigern sowie die Verfügbarkeit und Umweltverträglichkeit von Windenergieanlagen zu erhöhen, werden z. B. die im Folgenden aufgelisteten Förderschwerpunkte gesehen.
Um den Einsatz der Technologien in der Praxis zu untersuchen und zu bewerten, kann auch die begleitende technische und ökologische Forschung an Testfeldern bzw. Teststandorten, z. B. innerhalb kommerzieller Windparks, gefördert werden. Auch Prüfstände mit flexiblen Testeinrichtungen für einzelne Komponenten können gefördert werden.
3.2 Photovoltaik
In den letzten Jahren hat sich der Weltmarkt für Photovoltaik dynamisch entwickelt. Auch in Deutschland besteht noch ein größeres Ausbaupotenzial. In der Photovoltaik konnten bereits deutliche Fortschritte insbesondere bei der Kostenentwicklung erreicht werden. Um diese Entwicklung weiter voranzubringen und das bestehende Ausbaupotential wirtschaftlich und effizient zu realisieren, sind Wirkungsgrade zu verbessern und weitere, deutliche Kostensenkungen zu erreichen. Die Forschungsförderung kann einen wichtigen Beitrag leisten, um ^
Gefördert wird vorwiegend die anwendungsorientierte Forschung und die vorwettbewerbliche Forschung, auf deren Ergebnisse möglichst viele deutsche Unternehmen Zugriff haben. Dabei werden Forschungsaufgaben in den Bereichen Siliziumwafertechnologie, Dünnschichtsolarzellen, Systemtechnik, alternative Solarzellenkonzepte und neue Forschungsansätze sowie übergreifende Fragestellungen gesehen.
In der Siliziumwafertechnologie fördert das BMU insbesondere Vorhaben in den Bereichen:
3.2.2 Dünnschichtsolarzellen
Im Fokus steht die Herstellung von Solarzellen auf Basis von Silizium und von Chalkopyriten (CIS/CIGS). Vorzugsweise wird die Weiterentwicklung von Fertigungstechniken gefördert:
3.2.3 Systemtechnik
Unter diesen Abschnitt fällt die Weiterentwicklung dezentraler Leistungselektronik für Netzeinspeisung und Inselsysteme.
3.2.4 Alternative Solarzellenkonzepte und neue Forschungsansätze
Das BMU fördert Vorhaben zur konzentrierenden Photovoltaik und zu innovativen Zellkonzepten unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen.
3.2.5 Übergreifende Fragestellungen
Unter übergreifenden Fragestellungen werden folgende Ansätze zusammengefasst:
3.3 Tiefe Geothermie
Die kostengünstige Gewinnung und Nutzung von Wärme und Strom aus tiefen geothermischen Reservoiren soll weiterentwickelt werden. Neben der Vergütung im EEG und möglichen finanztechnischen Lösungen zur Absicherung des Investitionsrisikos kann auch die Forschungsförderung dazu beitragen, dass diese erneuerbare Energiequelle wirtschaftlich erschlossen wird.
Den Schwerpunkt der Forschungsförderung stellt die spezifische Technologieentwicklung in diesem Sektor dar. Daneben stehen Projekte zur Verringerung des Fündigkeits- und Erfolgsrisikos und zur Erhöhung der Akzeptanz (seismische Aktivitäten, Entsorgungsfragen) im Vordergrund. Die verschiedenen Phasen bei Planung, Bau und Betrieb eines geothermischen Kraftwerks werden in der Projektförderung berücksichtigt.
3.3.1 Planungs- und Explorationsphase
Innerhalb dieser Phase fördert das BMU insbesondere
3.3.2 Bohr-/Errichtungs-/Bauphase und Technologieentwicklung
Insbesondere werden hier gefördert:
3.3.3 Test- und Betriebsphase
Innerhalb der Test- und Betriebsphase fördert das BMU insbesondere die
3.3.4 Übergreifende Themen
Unter diesem Punkt werden folgende Forschungsaufgaben zusammengefasst:
3.4 Niedertemperatur-Solarthermie
Über die Hälfte des Endenergieverbrauches in Deutschland wird heute zur Wärme- und Kälteerzeugung eingesetzt. Solarthermie kann in Verbindung mit energieeffizientem Bauen sowie in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien bzw. Effizienztechnologien einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige, versorgungssichere und umweltgerechte Wärme- und Kälteversorgung leisten. Entscheidende Voraussetzungen dafür sind insbesondere eine weitere signifikante Kostensenkung und eine verbesserte Systemintegration sowie die nachweisliche Primärenergieeinsparung.
Gegenstand der Forschungsförderung sind insbesondere die Kollektoren, die Systemtechnik der Niedertemperatur-Solarthermie im Gebäudebereich, die neuen Anwendungsgebiete wie die solare Kühlung und die solare Prozesswärme sowie die Wärmespeicherung.
3.4.1 Kollektortechnik
In Bezug auf die Kollektortechnik fördert das BMU insbesondere
3.4.2 Systemtechnik / Niedertemperatur-Solarthermie im Gebäudebereich
Unter diesem Abschnitt zusammengefasste Forschungsvorhaben behandeln insbesondere
die Entwicklung geeigneter Verfahren, Methoden und Konzepte zur Qualitäts- und Ertragssicherung, um die Betriebssicherheit zu erhöhen und solare Systeme ganzheitlich bewerten zu können sowie ausgewählte begleitende Demonstrationsvorhaben einschließlich Monitoring.
3.4.3 Solare Kühlung und solare Prozesswärme
Um eine effiziente Kühlung bzw. hohe Temperaturen für gewerbliche Prozesse durch die Technik im Zusammenhang mit der Niedertemperatur-Solarthermie bereitzustellen, fördert das BMU insbesondere
3.4.4 Wärmespeicherung
Gefördert werden Entwicklungen in Verbindung mit der solaren Energieversorgung, insbesondere
3.5 Solarthermische Kraftwerke
Solarthermische Kraftwerke werden in der Energieversorgung der Zukunft international eine wichtige Rolle spielen, weil sie Sonnenenergie mit einem hohen Direktstrahlungsanteil effizient in Elektrizität umwandeln. In Verbindung mit Wärmespeichern oder mit Zusatzfeuerung (Hybridisierung) ermöglichen sie eine Stromerzeugung nach Bedarf, tragen zur Lastabsicherung in Stromnetzen bei und unterstützen so hohe Einspeisungen fluktuierender Strommengen aus erneuerbaren Energien in die Stromnetze.
Im Sonnengürtel der Erde, also den Ländern mit einem hohen Anteil an solarer Direkteinstrahlung, steht ein großes Potential zur Verfügung, um den dort steigenden Energiebedarf und perspektivisch auch einen Teil des gesamteuropäischen Elektrizitätsbedarfs mit solarthermischen Kraftwerken zu decken.
Die Technologie für solarthermische Kraftwerke besitzt ein hohes Exportpotenzial. Deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind auf dem Gebiet der solarthermischen Stromerzeugung technologisch noch weltweit führend. In Deutschland entwickelte Schlüsselkomponenten der solarthermischen Stromerzeugung erzielen hohe Lieferanteile in Kraftwerksprojekten.
Die Förderung von anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung hat zum Ziel, die Technologie der solarthermischen Kraftwerke mit ihren Vorteilen hinsichtlich einer bedarfsorientierten Elektrizitätserzeugung zur Marktreife zu führen bzw. am Markt weiter zu etablieren.
Gegenstand der Forschungsförderung sind Projekte in den Bereichen Parabolrinnenanlagen, Fresnel-Anlagen, solare Turmkraftwerke, integrierte Speicher sowie übergreifende Fragestellungen.
Im Bereich Parabolrinnenanlagen fördert das BMU insbesondere
3.5.2 Fresnel-Anlagen
Hinsichtlich der Fresnel-Anlagen werden Projekte gefördert zu
3.5.3 Solare Turmkraftwerke
Für eine Optimierung der Turmkraftwerke fördert das BMU insbesondere
3.5.4 Integrierte Speicher
Unter diesen Abschnitt fällt die Entwicklung kostengünstiger Wärmespeicher abgestimmt auf das Wärmeträgermedium und den Temperaturbereich des jeweiligen Kraftwerkstyps.
3.5.5 Übergreifende Fragestellungen
Zu übergreifenden Fragestellungen zählt das BMU insbesondere
Die Förderung kann neben Forschungsprojekten auch Versuchs- und Demonstrationsanlagen umfassen, um die auf der Basis von Labormustern, Komponenten und Teilsystemen erzielten Fortschritte im realen Betrieb zu erforschen und zu optimieren.
3.6 Wasserkraft und Meeresenergie
Die Wasserkraft ist für die Stromversorgung neben der Windenergienutzung eine bewährte regenerative Energiequelle in Deutschland. Insbesondere im Grundlastbereich nimmt die Wasserkraft im Energiemix eine wichtige Rolle ein.
Die Technik der Wasserkraftanlagen ist weitgehend ausgereift. Technische Neuerungen bei Turbinen und der Generatorenanordnung verbessern insbesondere den Wirkungsgrad. Allerdings steigen die ökologischen Anforderungen an die Wasserkraftnutzung.
Im Gegensatz zur konventionellen Wasserkraftnutzung befindet sich die Nutzung der Meeresenergie weltweit noch in einem Demonstrationsstadium. Für die deutsche Industrie besteht insbesondere die Chance auf wachsende Exportmärkte.
Projekte in den Bereichen Wasserkraft und Meeresenergie werden in Einzelfällen gefördert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die ökologische Eignung der Technologien gelegt wird.
3.7 Integration erneuerbarer Energien und regenerative Energieversorgungssysteme
Die Stromerzeugung der Zukunft ist in technischer, ökonomischer und rechtlich-administrativer Hinsicht für einen hohen Anteil erneuerbarer Energien auszulegen. Dies setzt ein intelligentes Zusammenspiel zwischen Stromerzeugung und Verbrauch voraus, in das Energiespeicher und moderne Netztechnik einbezogen werden müssen. Hierfür sind technologische Fortschritte, die die Kosten des Gesamtsystems optimieren und die gewohnte Versorgungssicherheit erhalten, dringend erforderlich.
Gefördert werden Projekte zur Forschung, Entwicklung und Demonstration insbesondere in den folgenden Bereichen.
Kombikraftwerke oder virtuelle Kraftwerke bieten als Zusammenschlüsse von Erzeugungsanlagen mit Speichern und/oder Lastmanagement eine Möglichkeit zur bedarfsgerechten Einspeisung und Erbringung von Systemdienstleistungen und damit auch zur Direktvermarktung des regenerativ erzeugten Stroms. In diesem Bereich werden folgende Förderschwerpunkte gesehen:
Der dezentrale Ausgleich von Fluktuationen erneuerbarer Energien ist über ein „Intelligentes Netz“ möglich. Damit können neue Energiemärkte und neue Formen von Energiedienstleistungen und -produkten erschlossen werden, wodurch auch Privatverbraucher und Erzeuger aktiv an den Energiemärkten teilnehmen können. Förderschwerpunkte sind:
Die Netzinfrastruktur muss weiterentwickelt und der Netzbetrieb auf die Eigenschaften der erneuerbaren Energien angepasst werden. Förderschwerpunkte sind daher Projekte in folgenden Bereichen:
Wegen der fluktuierenden erneuerbaren Energien (v. a. Wind und Photovoltaik) besteht Bedarf an Speichertechnologien mit unterschiedlichen Anforderungen, vom Ausgleich kurzfristiger Fluktuationen bis hin zur Langzeitspeicherung saisonaler Schwankungen von erneuerbaren Energien. Das BMU fördert insbesondere
Zurzeit werden Systemdienstleistungen vor allem durch fossile Kraftwerke erbracht, eine Aufgabe, die künftig von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Energiespeichern übernommen werden muss. Obwohl schon heute teilweise möglich, werden diese Systemdienstleistungen bisher oft nicht abgerufen. Um diese Situation zu verbessern, besteht Forschungsbedarf bei folgenden Themenfeldern:
Vorhersagen zur Einspeisung fluktuierender erneuerbarer Energien sind ein wichtiges Element zur Planung des Netzbetriebs und des Energiehandels. Zukünftig werden auch Lastprognosen an Bedeutung gewinnen, um z. B. Kapazitäten für Lastmanagementmaßnahmen abzuschätzen. Der Forschungsbedarf umfasst:
4 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland. Diese müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen. Die Antragsteller müssen außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)1) werden zur Antragstellung ermutigt.
Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbundprojekten mit ausländischen Partnern möglich. Der ausländische Partner hat seine Aufwendungen ohne Bundeszuwendung zu finanzieren.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
5 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Themen, die im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung gefördert werden können, sind im 6. Energieforschungsprogramm „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ im Kapitel 4 „Forschungsförderung des BMU“ beschrieben. Das Programm gibt den fachlich-inhaltlichen Rahmen vor, formuliert die Grundzüge der Förderpolitik und bildet die Basis, auf deren Grundlage Förderentscheidungen getroffen werden.
Wesentlich ist die bestmögliche Verwertung der Forschungsergebnisse sicherzustellen. Daher ist bereits bei Antragstellung eine genaue Darlegung der späteren Ergebnisverwertung in Form eines Verwertungsplans vorzusehen. Zuwendungsempfänger werden mit dem Zuwendungsbescheid verpflichtet, eine Umsetzung dieses Verwertungsplans anzustreben und dies entsprechend den dann zugrundeliegenden Nebenbestimmungen nachzuweisen.
Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln und einen Koordinator zu benennen, der als zentraler Ansprechpartner für den Fördermittelgeber fungiert und sicherstellt, dass die einzelnen Teilprojekte effektiv zusammenarbeiten und die Ergebnisse zusammengeführt werden. Eine grundsätzliche Übereinkunft ist bereits vor einer Förderentscheidung zu treffen. Einzelheiten können dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, Vordruck 0110, entnommen werden2) (http://
Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz sind anzugeben. Bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten sind zu dokumentieren.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Vorfeld der Antragstellung mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld national oder in Kooperation mit europäischen Partnern beabsichtigter Vorhaben ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
6 Art, Umfang und Höhe der Förderung
Um Vorhaben durchzuführen, können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Das BMU setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU Bonusregelungen zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98)2).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)2).
8 Verfahren
8.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMU den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
Projektträger Jülich (PtJ) – Geschäftsbereich EEN
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Telefon: 0 24 61/61-31 72
E-Mail: ptj-een@fz-juelich.de
http://
Ansprechpartner:
zu Nummer 3.1 – Windenergie
Dr. Klaus Korfhage
k.korfhage@fz-juelich.de
zu Nummer 3.2 – Photovoltaik
Dr. Christoph Hünnekes
ch.huennekes@fz-juelich.de
zu Nummer 3.3 – Geothermie
Dr. Volker Monser
v.monser@fz.juelich.de
zu Nummer 3.4 – NT-Solarthermie
PtJ-Außenstelle Berlin
Dr. Peter Donat
p.donat@fz-juelich.de
zu Nummer 3.5 – Solarthermische Kraftwerke
zu Nummer 3.6 – Wasserkraft und Meeresenergie
Dr. Hermann Bastek
h.bastek@fz-juelich.de
zu Nummer 3.7 – Integration erneuerbarer Energien und regenerative Energieversorgungssysteme
Dr. Klaus Korfhage
k.korfhage@fz-juelich.de
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen sowie der Antragsassistent zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen (easy) können abgerufen werden unter der Internetadresse http://
8.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Interessenten können bis zum 31. Dezember 2014 Skizzen eines geplanten Projekts sowie formelle Förderanträge auf Basis dieser Bekanntmachung beim Projektträger Jülich einreichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
8.2.1 Förderverfahren
Das Förderverfahren ist grundsätzlich zweistufig, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Vordrucke für Projektskizzen, Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://
8.2.1.1 Vorlage der Projektskizzen
In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache, bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabenbeschreibung, in schriftlicher Form in zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. als E-Mail vorzulegen. Bei Verbundpartnern reicht der Koordinator eine gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 10 DIN A4- Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) sowie eine gemeinsame easy-Skizze-Datei ein.
Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:
Darüber hinaus sind bei Skizzen für Verbundvorhaben folgende Angaben erforderlich:
Es steht den Skizzeneinreichern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Bei Verbundvorhaben ist die Vorlage einer förmlichen Kooperationsvereinbarung für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn schließen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Die Skizzeneinreicher werden vom Projektträger Jülich über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
8.2.1.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Förmliche Förderanträge sind dem Projektträger in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür müssen der elektronische Antragsassistent (siehe Nummer 8.1) sowie die für die jeweilige Finanzierungsart vorgesehenen Antragsformulare benutzt werden. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Förderanträge werden vertieft nach den auch für die Skizzen geltenden Kriterien geprüft. Unter Berücksichtigung des Bundesinteresses werden dabei insbesondere bewertet
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderbekanntmachung Abweichungen zugelassen sind.
9. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 13. Dezember 2011
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Kerstin Deller
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