Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR); hier: Festsetzung der Entgelte für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung | Omnilex
bsvwvbund_14112002_ZA3H1261502•Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR); hier: Festsetzung der Entgelte für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung
Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR); hier: Festsetzung der Entgelte für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung
Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR);
hier:
Festsetzung der Entgelte für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung
Bezug:
RdSchr. d. BMI v. 17.6.1993 (GMBl S. 398)
- O I 2 - 131 253/1 -
- Bek. d. BMF v. 14.11.2002 - Z A 3 - H 1261 - 5/02 -
Das Bundesministerium des Innern hat die von der Bundesregierung beschlossenen Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR) mit Bezugschreiben mitgeteilt. Soweit für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung Entgelte zu entrichten sind, hat das Bundesministerium der Finanzen sie festzustellen und ebenfalls bekannt zu machen (§ 18 Absatz 2 und § 23 Absatz 3 DKfzR).
Ich bitte, ab 1.1.2002 die nachstehenden Kostensätze anzuwenden:
a)
Fahrkilometervergütung
Kostensatz je km für
PKW bis 2 000 ccm
0,25 €
PKW über 2 000 bis 2 500 ccm
0,33 €
PKW über 2 500 ccm
0,44 €
Omnibusse bis 20 Fahrgastplätze
0,46 €
Omnibusse über 20 Fahrgastplätze
1,00 €
b)
Personalkosten für den Kraftfahrzeugführer
Kostensatz je Stunde
25,00 €
c)
Pauschbetrag bei Abholfahrten (Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle) für den Teil der Fahrleistung, der 30 km übersteigt